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Top 10 teams

Platz Mannschaft Sp Diff Pkt
1. Halle 15 +17 32
2. RSV Eintracht 16 +14 32
3. Magdeburg II 15 +23 29
4. Halberstadt 15 +8 27
5. Auerbach 15 +7 25
6. Bischofswerda 15 +4 25
7. Krieschow 16 +14 24
8. Freital 15 +2 23
9. Sandersdorf 16 -11 19
10. Gera 16 -12 19

Beitragsordnung

Beitragsordnung

Auf der Grundlage des § 6 der Vereinssatzung hat der Vorstand mit Beschluss in der Vorstandssitzung am 02.11.2023 die bisher gültige Beitragsordnung geändert.

Die neue Beitragsordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Änderungen betreffen ausschließlich die aktiven Mitglieder der Abteilung Fußball (neue und auch bereits bestehende Mitgliedschaften). Alle sonstigen Regelungen gelten entsprechend Vorstandsbeschluss am 03.05.2018 unverändert weiter.

(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art einer Mitgliedschaft.

Beitragsordnung für alle Mitglieder der Abteilungen Billard, Gymnastik, Tischtennis, Volleyball, für Mitglieder der Abteilung Fußball mit Funktion und unter 7 Jahren sowie für passive Vereinsmitglieder:

Für alle bis zum 30.04.2018 begonnenen Mitgliedschaften gelten die bisherigen Regelungen zur Beitragshöhe gemäß Beitragsordnung vom 07.04.2014:

(Auf Beschluss des Vorstandes vom 10.10.2019 entfällt die ursprüngliche vorgesehene Befristung der Übergangsphase bis zum Jahresende 2019.)

Derzeit beträgt der zu entrichtende Jahresbeitrag in der:

 

            - Beitragsklasse 1 (alt)                       €     120,00

            - Beitragsklasse 2 (alt)                       €       60,00

            - Beitragsklasse 3 (alt)                       €       30,00

 

Beitragsklasse 1 (alt): 

Zur Beitragsklasse 1 zählen alle Vereinsmitglieder, die am aktiven Spielbetrieb teilnehmen, insbesondere die Bereiche Billard, Tischtennis und die dabei zwischen 18 und 59 Jahre alt sind.

Beitragsklasse 2 (alt):

Zur Beitragsklasse 2 zählen alle aktiven Vereinsmitglieder der Bereiche Gymnastik, Volleyball. Weiterhin zählen zu dieser Beitragsklasse alle aktiven Vereinsmitglieder der Bereiche Billard, Fußball und Tischtennis mit einem Alter unter 18 Jahren und ab 60 Jahren sowie Übungsleiter und Betreuer.

Beitragsklasse 3 (alt):

Zur Beitragsklasse 3 zählen alle passiven Mitglieder des Vereins.

 

Für alle ab dem 01.05.2018 neu beantragten Mitgliedschaften gelten folgende Regelungen zur Beitragshöhe:

Beginn der Mitgliedschaft ab dem 01.05.2018

Derzeit beträgt der zu entrichtende Jahresbeitrag in der:

 

            - Beitragsklasse 1                               €     120,00

            - Beitragsklasse 2                               €       84,00

            - Beitragsklasse 3                               €       60,00

            - Beitragsklasse 4                               €       42,00

            - Beitragsklasse 5                               €       99,00

 

Beitragsklasse 1:

Zur Beitragsklasse 1 zählen alle Vereinsmitglieder, die am aktiven Spielbetrieb der Abteilungen Billard, Tischtennis teilnehmen und die dabei zwischen 18 und 64 Jahre alt sind.

Beitragsklasse 2:

Zur Beitragsklasse 2 zählen alle aktiven Vereinsmitglieder der Abteilungen Gymnastik und Volleyball. Weiterhin zählen zu dieser Beitragsklasse alle aktiven Vereinsmitglieder der Abteilungen Billard und Tischtennis mit einem Alter unter 18 Jahren und ab 65 Jahren.

Beitragsklasse 3:

Zur Beitragsklasse 3 zählen alle aktiven Mitglieder, die eine Funktion als Übungsleiter, Trainer und Mannschaftsbetreuer ausüben.

Beitragsklasse 4:

Zur Beitragsklasse 4 zählen alle aktiven Mitglieder aller Abteilungen unter 7 Jahren sowie alle passiven Mitglieder des Vereins.

Beitragsklasse 5:

Zur Beitragsklasse 5 zählen passive Mitglieder, die einen besonderen Fördermitgliedsantrag zur Unterstützung allgemein des Vereins oder speziell des Nachwuchses, bzw. einer Abteilung im Verein gestellt haben.

 

Beitragsordnung für alle Mitglieder der Abteilung Fußball

Derzeit beträgt der zu entrichtende Jahresbeitrag in der:

           

            - Beitragsklasse 6                               €     180,00

            - Beitragsklasse 7                               €     120,00

Beitragsklasse 6:

 Zur Beitragsklasse 6 zählen alle aktiven Vereinsmitglieder der Abteilung ab 18 Jahren.

 Beitragsklasse 7:

Zur Beitragsklasse 6 zählen alle aktiven Vereinsmitglieder der Abteilung Fußball mit einem Alter unter 18 Jahren und Spieler im Ü35 Spielbetrieb.

 

(3) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(4) Die Beiträge sind jährlich jeweils zum 1. März fällig.

(5) Der Beitrag wird einmal jährlich zum Fälligkeitstag per SEPA-Lastschrift vom Konto des Mitglieds abgebucht. Das Einverständnis zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren ist bei Vereinsbeitritt vom neuen Mitglied zusammen mit dem Mitgliedsantrag schriftlich abzugeben.

Sollte bei bereits bestehenden Mitgliedschaften noch kein SEPA-Lastschriftmandat bestehen, ist der Beitrag vom Vereinsmitglied pünktlich zu überweisen.

(6) Bei Vereinseintritten bzw. beim Ausscheiden aus dem Verein während des Jahres gilt (mit Ausnahme der Beitragsklasse 5) folgende Regelung:

Bei Eintrittdatum bis einschließlich 30.06. wird der volle Jahresbeitrag sofort fällig.

Bei Eintrittsdatum ab 01.07. wird der halbe Jahresbeitrag sofort fällig.

Für Fördermitglieder wird unabhängig vom Eintrittsdatum immer der volle Jahresbeitrag sofort fällig.

Bei Ausscheiden aus dem Verein besteht kein Anspruch auf Erstattung eines anteiligen Mitgliedsbeitrages.

(7) Für die Bearbeitung des Aufnahmeantrags aktiver Mitglieder erhebt der Verein vom Mitglied eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10 €, die mit der ersten Beitragszahlung fällig wird.

(8) Unabhängig der vorstehenden Bestimmungen behält sich der Vorstand vor, in besonderen Situationen und begründeten Fällen Sonderregelungen zu erlassen.

 

Vorstand des VfB 1921 Krieschow
Stand 01.01.2024

 

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